Vollkasko oder Teilkasko: Wann lohnt sich was?
mehr...Unfallversicherung wichtig für Kinder
Es kommt nicht selten vor, dass Eltern das Unfallrisiko ihrer Kinder falsch auffassen. Die Sorge, dass eines ihrer Kinder mit einem Autounfall konfrontiert wird, sei dabei oft überschätzt. Ein wichtiger Faktor sei dabei viel eher das Risiko in Freizeitbeschäftigungen körperliche Schäden hinzunehmen. Mehr als jeder zweite Kinderunfall sei auf eine Freizeitaktivität zurückzufolgern. Insbesondere bei Spielplätzen bestehe für Kinder erhöhte Gefahr, in Unfallereignisse zu geraten.
Haus und Garten gefährlicher als Straßenverkehr
Sechs von Zehn Kinderunfällen treten zu Hause ein. Im Straßenverkehr sei das Risiko viermal geringer, berichtet der GDV. Trotzdem bewerten Eltern das Risiko ihrer Kinder Opfer eines Straßenverkehrsunfalls zu werden als höhere Wahrscheinlichkeit. Dabei seien Haus und Garten die gefährlicheren Aufenthaltsorte. Besonders der Spielplatz, begründet durch die stark körperlichen Aktivitäten der Kinder, stelle die höchste Gefahr für Unglücke. Das verdeutlichen auch die Zahlen der privaten Unfallversicherer.
mögliche Folge – bleibende Schäden
Jedes Jahr erfassen Unfallversicherer über 16.000 Kinderunfälle mit zurückbleibenden Schäden. Bei einer Abdeckung von etwa 40 Prozent in der Kinderunfallversicherung kann man bei einer Gesamtbetrachtung mit jährlichen Unfallzahlen im Bereich von 40.000 – 50.000 Kindern rechnen, welche bleibende Schäden davontragen.
Krankenversicherung zahlt keine Zusatzleistungen
Wurde das Kind bis zu dem Zeitpunkt nicht ausreichend abgesichert, so müssen die Kosten mit geringer Unterstützung von außen selbst getragen werden. In der Regel übernimmt die Krankenversicherung Teilkosten der entstandenen gesundheitlichen Schäden der Kinder im Rahmen der vertraglich geregelten Leistungen. Sollte jedoch die garantierte Berufsunfähigkeit oder der Pflegefall eintreten, so müssen die noch anstehenden Kosten ohne weitere Absicherungsmaßnahmen selbst getragen werden.
Unfallversicherung sinnvoll
Auch besteht der Glaube bei vielen Eltern, dass bei durch sein eigenes Kind verursachten Schäden an anderen Kindern die Haftpflichtversicherung greift. Doch der Glaube täuscht, denn Kinder unter sieben Jahren zählen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu nicht deliktfähigen Personen. Einige Versicherungen umschließen das Verschulden nicht deliktfähiger Kinder und kommen für begrenzte Summen auf, doch verglichen mit der Unfallversicherung liegen die Auszahlungsbeträge der wenigen Anbieter im Bereich der Haftpflichtversicherung mit Zusatzleistungen weit unter den Leistungen der Unfallversicherung.