Private Haftpflichtversicherung: (K)ein Muss für Jeden
mehr...Kind zerkratzt Auto - Eltern müssen nicht zahlen!
Wie aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, sind Kinder unter sieben Jahren nicht unbedingt dafür haftbar zu machen, wenn sie einen Schaden an Dritten verursachen. Somit sind die Eltern eines siebenjährigen Jungen nicht in der Pflicht, die Beschädigung zu bezahlen, als dieser die Fahrertür eines Fahrzeugs zerkratzte (AZ:345 C 13556/17).
Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gelten Kinder nicht als schuldfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Welche Auswirkungen das mit sich bringen kann, zeigt grade das Urteil vom Münchener Amtsgericht. Hier wurde entschieden, dass die Eltern eines siebenjährigen Jungen nicht den durch ihn entstandenen Schaden begleichen müssen, obwohl dieser ein Auto zerkratzte.
Als der Junge mit seinem Tretroller die Straße zu überqueren versuchte, näherte sich ihm ein Auto, dessen Geschwindigkeit er wohl nicht abschätzen konnte. Er wollte Ausweichen, verfing sich jedoch mit dem Roller an einem PKW, der am Straßenrand geparkt war. Dabei entstand ein Sachschaden von 1500 Euro.
Die Eltern müssen den Fahrzeughalter jedoch nicht entschädigen, da der Junge nach Ansicht des Gerichts überfordert war und die Geschwindigkeit des sich nähernden Autos verkannt habe. Das BGB wolle mit dem Paragraphen zur Deliktunfähigkeit Kinder bei solch einer Sachlage schützen, zumal die Eltern auch nicht ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.
Ungeachtet dessen ist es sinnvoll, auf Bonusleistungen für deliktunfähige Kinder bei der privaten Haftpflicht zu achten, denn dann zahlt der Versicherer trotzdem eine vertraglich begrenzte Summe im Schadensfall. Dies kann hilfreich sein, falls das Kind einen Schaden bei Nachbarn oder Freunden verursacht, um private Konflikte zu vermeiden. Viele Haftpflichtversicherer haben in den letzten Jahren ihre Verträge mit dieser Leistung ergänzt und die Schadenssummen angepasst. Ein Blick in die Police lohnt sich also. Am Besten, bevor ein entsprechender Schaden entstanden ist!