Ganz legal: Mit Fahne Auto fahren

Alle (zwei) Jahre wieder zieren schwarz-rot-goldene Fahren unsere Straßen – eingeklemmt in den Autoscheiben zahlreicher Fans. Diese Fankultur ist grundsätzlich nicht verboten, allerdings sollte man ein paar Regeln beachten, um an Ende keine böse Überraschung zu erleben. Daher hier die Informationen, die Sie vielleicht noch nicht kannten.

news-deutschlandfahne-grossSpätestens seit der WM im eigenen Land 2006 zeigen die Deutschen Flagge an ihrem Auto. Diese Optik erhöht tendenziell das Sicherheitsrisiko auf unseren Straßen. Gerade die „Billigversionen“ mit minder haltbaren Plastikstäben, die im Fensterspalt befestigt werden, neigen zur kurzen Lebensdauer. Diese Fahnen sind nicht für hohe Geschwindigkeiten zugelassen und daher auch nicht auf der Autobahn erlaubt.

Macht sich die schwarz-rot-goldene Deko selbständig und verletzt zum Beispiel einen Fahrradfahrer oder beschädigt ein anderes Fahrzeug, haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

Problematischer ist es bei einem Einbruch: Dringt der Dieb nachweislich durch den der Fahne geschuldeten Spalt in der Scheibe ein, wird das dadurch erhöhte Einbruchsrisiko als grob fahrlässig bewertet – dies kann zu Diskussionen mit der Versicherung führen. Die Gesellschaft kann ihre Leistung kürzen, wenn eine Mitschuld durch die Fahne gegeben ist. Viele Tarife beinhalten jedoch den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Wenn Sie sicher sein wollen, sollten Sie als „Fahnenfahrer“ Ihren Berater nach der in Ihrem Tarif gültigen Regelung fragen. Denn die nächste WM kommt bestimmt…

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