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mehr...Aktuell: Vorläufige Sozialversicherungsgrößen für 2013
Nach Angaben des Haufe Verlags werden die Sozialversicherungs- werte im Jahr 2013 weiter steigen. Dies ist auf die Lohnzuwachsrate im Jahr 2011 von 3,07% in den neuen und 2,95% in den alten Bundesländern gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Das Bundeskabinett wird den Entwurf voraussichtlich im Oktober verabschieden.
Die Jahresentgeltgrenze 2013 wird voraussichtlich von derzeit 50.850 Euro auf 52.200 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.350 Euro. Für angestellte Arbeitnehmer ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung folglich nur möglich, wenn voraussehbar ist, dass ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Einkommen auch im Jahr 2013 oberhalb der Jahresentgeltgrenze liegen wird. Selbstständige sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können sich grundsätzlich auch privat krankenversichern.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen wird in 2013 voraussichtlich auf 47.250 Euro steigen, was einer monatlichen Höchstgrenze von 3.937,50 Euro entspricht. Keine Änderung wird es wahrscheinlich am Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen geben. Bei einem Beitragssatz von 15,5% ergibt sich demnach eine für Angestellte ein Maximalbeitrag von 610,31 Euro zzgl. Beiträge für die Pflegepflichtversicherung.