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mehr...Basisrente: Das (unbekannte) Steuersparmodell
Das Konzept der im Jahr 2005 eingeführten Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist vielen Berufstätigen nicht bekannt, jedoch als Altersvorsorgeprodukt sehr wichtig. Besonders Freiberufler und Selbstständige profitieren von dieser Anlageform. Aber auch für gut verdienende Angestellte ist diese Art der privaten Altersvorsorge interessant, da sie hohe Steuervorteile erzielen können.
Derzeit können 74% der max. Fördergrenze von 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich abgesetzt werden. Dies entspricht einem Wert von 14.800 Euro bei ledigen Personen und 29.800 Euro für Ehepaare. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 die vollen Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können. Desweiteren können Freiberufler und Selbstständige ihre Steuerschuld mindern, indem sie eine Einmalzahlung in ihre Basisrente leisten.
Interessant bei dieser Sparanlage ist auch, dass der Betrag in der Ansparphase Insolvenz- und Hartz-IV-geschützt ist. Somit wird das Geld weder in die Insolvenzmasse mit einbezogen, noch wird es Hartz-IV-mindernd bewertet. Zudem gibt es geringe Mindestsparbeträge und es besteht die Möglichkeit einer befristeten Beitragsfreistellung – ein besonderer Vorteil für Selbstständige, da der wirtschaftliche Erfolg je nach Geschäftsjahr schwanken kann. Außerdem sind Zusatzversicherungen wie Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, die mit bis zu 49% des Beitrages geleistet werden können.
Allerdings sind bei der Vertragsgestaltung auch einige Feinheiten zu beachten. Auszahlungen können frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres vorgenommen werden. Da es sich bei der Basisrente um eine lebenslange monatliche Rente handelt, ist eine Kapitalauszahlung (auch teilweise) nicht möglich.
Die Besteuerung der Basisrente beginnt mit Eintritt in den Ruhestand. Der zu versteuernde Anteil der Rente liegt in diesem Jahr bei 64%. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2020 wird dieser dann auf jährlich 1% reduziert, bis die Basisrente schließlich im Jahr 2040 zu 100% dem persönlichen Steuersatz unterliegt. Da dieser aufgrund verminderter Einkünfte im Rentenalter aber in den meisten Fällen deutlich geringer ist als im Erwerbsleben, fallen auch die absoluten Steuern deutlich geringer aus.
Die Ausgestaltung innerhalb der Basisrente steht jedem Anleger frei: Neben der klassischen Variante mit garantiertem Mindestzins von 1,75% gibt es diverse Möglichkeiten, auch Sachwerte oder (gemanagte) Aktienfonds für den Vermögensaufbau zu verwenden. Flexible Zusatzbausteine – etwa für die Absicherung im Todesfall – sichern die Angehörigen des Versicherten ab.