Hilft die Rechtsschutzversicherung beim Einklagen des Kita-Platzes?

Ab dem 1. August 2013 besteht der rechtliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Doch die Unsicherheit, ob die Bundesregierung die notwendigen Kapazitäten in den Kindertagesstätten zur Verfügung stellen kann, ist berechtigt. So ziehen viele Eltern eine Klage in Betracht, um trotz Ablehnungsbescheid einen Platz für ihr Kind zu bekommen oder um eine Erstattung der Mehrkosten für eine privat organisierte Betreuung zu erwirken.

rechtsschutzversicherung-kita-platzZwar können Bürger ohne Anwalt klagen, da vor dem Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang besteht, jedoch fühlen sich viele Kläger mit einem Anwalt sicherer. Die Rechtsschutzversicherung, die grundsätzlich die Anwaltskosten in einem Prozess übernimmt, kann in diesem Fall unter Umständen nicht in Anspruch genommen werden.

Denn viele Rechtsschutzpolicen sind nicht für das Einklagen von Kita-Ansprüchen geeignet. Es gibt bereits Versicherer, die Kitaplatz-Klagen aus dem Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz explizit ausschließen. Andere Versicherer bieten Paketlösungen aus Privat-, Berufs-, und Verkehrsrechtsschutz an, die zwar den Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz beinhalten. Eltern, die die Betreuung jedoch selbst übernehmen wollen und die Arbeitszeiten dementsprechend verringern, müssen vor die Zivilgerichte ziehen und können folglich ebenfalls nicht auf die Rechtsschutzpolice zurückgreifen.

Weiter reicht der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht meist nicht für die gesamten Prozesse aus, denn in der Regel ist zunächst ein Widerspruchsverfahren zu führen und nur ein Teil der Versicherungspolicen schließt bereits das Widerspruchsverfahren ein. Solche Verträge sind meist teurer. Eltern, die Wert auf eine umfassende Absicherung legen, sollten eine Police wählen, die ab dem Widerspruchsverfahren gilt. Der Versicherer übernimmt die gesamten Prozesskosten auch dann, wenn es noch nicht zu einem Rechtsstreit, sondern lediglich zu einem Widerspruch gekommen ist.

Neben den inhaltlichen Aspekten ist die zeitliche Vertragsvereinbarung zu beachten. Zum einen setzen die meisten Anbieter eine dreimonatige Wartezeit nach Vertragsbeginn voraus. Dies bedeutet, dass Anwaltshandlungen erst drei Monate nach dem Versicherungsabschluss übernommen werden. Zum anderen darf die Ursache des Rechtsstreits erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein. Der Bundesgerichtshof entschied: Ursächlich für den Rechtsstreit ist der Antrag auf Betreuung. Demzufolge dürfte der Antrag auf Betreuung frühestens drei Monate nach Beginn der Rechtsschutzversicherung gestellt werden, damit die Police in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Themen