Umzug – Hausratversicherung haftet für beide Wohnungen

Auf das eigene Hab und Gut muss man gerade bei einem Umzug achten – nicht selten wird beim Transport des Besitzes ein antikes Schränkchen beschädigt, der Parkettboden zerkratzt oder Schwiegermutters wertvolles Porzellan geht zu Bruch. Was viele nicht wissen: Hausratversicherungen kommen für solche Schäden auf – sowohl am Auszugs- als auch am Einzugsort. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, haftet diese im Allgemeinen für Schäden.

Hausratversicherung bei einem Umzug4,8 Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie von 2009. Fast nie verläuft ein Umzug dabei schadenfrei und ohne Verluste. Oftmals soll es schnell gehen – in der Hektik werden leicht Gegenstände oder Böden beschädigt. Und wenn alle mit der Packerei beschäftigt sind, können gar Diebe von dieser geringeren Aufmerksamkeit profitieren.

Umzugspläne der Hausratversicherung melden

Hausratversicherungen bieten dann Versicherungsschutz – und zwar nicht nur am bisherigen Versicherungsort, sondern vor allem auch in der neuen Bleibe. Wichtig ist es, dem Versicherer rechtzeitig mitzuteilen, dass man den Umzug plant.

Auch wenn man mehr als einen Tag für den Umzug benötigt, bleibt der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern bestehen. Die Hausratversicherung für die alte Wohnung erlischt meist etwa zwei Monate nach dem Umzug. Für die neue Wohnung kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Erhöht sich der Beitrag, gibt es zumeist für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht.

Was beim Beauftragen von Umzugsfirmen zu beachten ist

Wenn man sich von einer Umzugsfirma helfen lässt, haftet diese für verursachte Schäden. Dies gilt aber nur für den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Für Edelsteine, Geld und Urkunden müssen die Helfer nicht geradestehen, gleiches gilt für lebende Tiere oder Pflanzen. Unternehmen haften auch nicht, wenn vom Kunden eigenhändig Verpacktes zu Bruch geht. Man sollte daher die Firma wertvolle Gegenstände einpacken lassen oder sie selbst z. B. mit dem eigenen Auto transportieren. Ebenso sollte man sich jenen Erinnerungsstücken oder Fotos, die einem viel bedeuten, selbst annehmen – Kosten dafür werden selten erstattet. Umzugsunternehmen haften zudem nur 14 Tage lang für verdeckte Schäden und sie müssen sofort gemeldet werden.

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