Betriebliche KV bringt Vorteile für Chef und Mitarbeiter
mehr...Autofahren mit Flip Flops - Was sagt die Versicherung?
Der Sommer ist endlich da! Die Temperaturen steigen über die 25°C-Marke! Das bedeutet großer Wohlfühlfaktor, lockere Kleidung und Füße in Flip Flops und Badelatschen! Aber wie sieht es aus, wenn man mit dieser Fußbekleidung hinters Steuer steigt? Ist das erlaubt, wird es geduldet und zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalls?
Fakt ist, im Gesetz ist an keiner Stelle explizit festgehalten, dass man nicht mit offenen Schuhen, Flip Flops oder gar barfuß fahren darf. Meistens wird in dem Zusammenhang auf die Sorgfaltspflicht der Straßenverkehrsordnung hingewiesen. Dort heißt es jedoch lediglich: „Der Fahrzeugführer muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Wer hiergegen verstößt riskiert eine Geldbuße von 50 EUR, sowie drei Punkte im Verkehrszentralregister.
Was aber passiert bei einem Unfall, bei dem der Fahrer oder die Fahrerin Flip Flops trug? Gerüchten zufolge verweigert die Kfz-Versicherung in diesen Fällen die Leistung. Das ist jedoch nicht ganz richtig! Grundsätzlich ist die Leistung der Versicherung nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss den Schaden eines Unfallopfers in jedem Fall begleichen. Die Vollkaskoversicherung hingegen kommt für den Schaden am eigenen Fahrzeug nur dann auf, wenn es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist dies allerdings beim Tragen von bestimmten Schuhen nicht der Fall. Einige Kaskoversicherer verzichten auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ – hier wäre der Autofahrer auf der sichersten Seite.
Nichts desto trotz erhöht das Fahren mit Flip Flops das Unfallrisiko. Jeder Autofahrer sollte also im eigenen Interesse festes, geeignetes Schuhwerk tragen.