Betriebliche KV bringt Vorteile für Chef und Mitarbeiter
mehr...Spontanurlauber oder Planungsperfektionist? Ganz gleich, welcher Urlaubstyp sie sind, eine gute Auslandskrankenversicherung ist für sorgfältige Planer genauso wichtig wie für Kurzentschlossene. Die wenigsten wissen, dass ihre Krankenversicherung - egal ob privat oder gesetzlich - ihnen im Ausland nicht immer den gewohnten Schutz bietet.
Obwohl es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den EU-Staaten gibt, wiegen sich viele in falscher Sicherheit. Was die wenigsten wissen: Die Kostenerstattung der Arztrechung ist von bestimmten Bedingungen abhängig. Außerdem muss der Patient im Falle einer ärztlichen Behandlung am Urlaubsort zunächst in Vorleistung gehen. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder gar einer OP werden schnell mehrere Tausende Euro fällig. Hinzu kommt, dass es bei einem Notfall nicht immer möglich ist, wie von den Krankenkassen gefordert, einen Vertragsarzt zu finden. Wer im österreichischen Skiort oder im griechischen Bergdorf eine Privatpraxis aufsucht, bezahlt dafür oft um ein vielfaches höhere Sätze und wird bei der Kostenerstattung auf dem Großteil dieser Rechnung sitzen bleiben. Zurück zu Hause erstattet die Krankenkasse nur den Betrag, der für die entsprechende Behandlung in Deutschland üblich ist. Hier kann es zu erheblichen Abweichungen kommen.
Überhaupt keinen Anspruch haben Patienten ohne entsprechende Auslandskrankenversicherung auf einen Rücktransport vom Urlaubsort nach Hause. Paragraph 60 Abs. 4 des SGB V besagt: Der Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik ist grundsätzlich nicht von der Krankenkasse zu übernehmen. Wer einen Urlaub in den Bergen plant, sollte sich bewusst sein, dass ein Transport hier oft nur mit dem teuren Rettungshubschrauber möglich ist.
Wer gerne außerhalb der EU reist, ist hier als gesetzlich Versicherter überhaupt nicht abgesichert. Hier besteht zwar mit einzelnen Ländern wie der Türkei oder den USA ein Sozialversicherungsabkommen, doch in der Praxis ist hier meist nur eine private Behandlung zu finden und die wird mit den Sätzen für die Grundversorgung nicht gedeckt. Aber auch bei privat Versicherten ist die Leistung je nach Tarif häufig auf die deutsche Gebührenordnung begrenzt, so dass ggf. ein Teil der Kosten selbst übernommen werden muss. Hinzu kommt eine mögliche Selbstbeteiligung und eine mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, die bei Einreichung der Rechnung ebenfalls verloren gehen würde.
Daher lohnt es sich für Urlauber oder Geschäftsreisende vor dem Hintergrund von Preis und Leistung fast immer, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Schon für 15 Euro im Jahr kann man Versicherungen abschließen, mit der die ganze Familie im Ausland abgesichert ist. Als Single zahlt man weniger als 10 Euro pro Jahr.
Wichtig: Achten Sie auf die Vertragsbedingungen. Vor allem bei der Klausel zum Rücktransport raten Experten, auf die exakte Formulierung zu achten. Hier sollte stehen, dass ein kostenfreier Rücktransport gewährt wird, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist, statt nur „medizinisch sinnvoll“. Denn letzteres ist eigentlich nie nachzuweisen. Auch die maximale Reisedauer sollte beachtet werden. Ein Vergleich nach diesen und anderen Kriterien zeigt schnell und einfach den passenden Tarif auf.
Fragen Sie Ihren Berater nach dem richtigen Schutz. Die Absicherung kann schnell und unkompliziert vorgenommen werden. Oft reicht ein Telefonat oder eine kurze Online-Beratung.