Risikolebensversicherung

Informationen über die Risikolebensversicherung

Natürlich denkt niemand gerne an den schlimmsten aller Fälle, häufig wird das Thema „Tod“ schlicht ausgeblendet. Doch was passiert, wenn der Versorger einer Familie plötzlich verstirbt? Wie sind die Hinterbliebenen finanziell abgesichert? Auch wenn es kein schönes Thema ist und zum Glück nur selten eintritt, sollte man sich rechtzeitig mit dieser Frage auseinandersetzen.

Ob Versorger einer Familie, Bauherr oder Geschäftspartner: Eine Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung im Todesfall kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Der Versicherungsgegenstand ist einfach: Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person in einer Summe an die im Vertrag begünstigte(n) Person(en) ausgezahlt.

Absicherung nicht in jedem Fall sinnvoll

Ob eine Absicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt wie so oft von den individuellen Lebensumständen ab. Wenn beispielsweise beide Ehepartner berufstätig sind, ähnlich viel verdienen, keine Kinder haben und zur Miete wohnen, ist die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung für den Todesfall eines Partners fraglich. Denn im Todesfall wäre höchst wahrscheinlich die finanzielle Existenz des Anderen nicht bedroht. Eventuell müsste der Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgen, das Auskommen wäre aber weiterhin gesichert.

Handelt es sich hingegen um den Alleinversorger einer Familie, in der sich der Ehepartner um den Haushalt kümmert und die Kinder aufzieht, und wurde zudem noch eine Immobilie finanziert, wäre ein Verzicht auf die finanzielle Absicherung für den Todesfall des Versorgers höchst fahrlässig. Denn in einem solchen Fall wäre die Existenz der Familie höchst wahrscheinlich bedroht.

Daher ist die Frage „Was wäre wenn…?“ von jedem selbst und nur sehr individuell zu beantworten. Denken Sie über möglichst konkrete Konsequenzen im Fall der Fälle nach. Wie könnte der Lebensunterhalt bestritten werden? Gibt es Großeltern, die sich zusätzlich um die Kinder kümmern könnten? Wo und wie könnte man sich finanziell einschränken?

Beachtung des GAS-Prinzips

Bei begrenztem Budget stellt sich die Frage, welche Risiken man mit welcher Priorität absichern sollte. Hierbei kann das GAS-Prinzip eine Orientierung geben. GAS steht für Größter Anzunehmender Schaden. Zunächst sollten also diejenigen Risiken abgesichert werden, bei denen der Schaden im Ernstfall am höchsten wäre. Stirbt der Versorger einer Familie, ist in den meisten Fällen ohne entsprechende Absicherung die finanzielle Existenz bedroht, denn auch die staatliche Absicherung in Form der Witwenrente ist (leider) verschwindend gering. Bevor also andere, nach dem GAS-Prinzip weniger wichtige Dinge, abgesichert werden, sollte man zunächst die größten Risiken absichern.

Unterschiedliche Summenverläufe zur Auswahl

Für die Absicherung stehen verschiedene Modelle zur Wahl. Eine Immobilie kann zum Beispiel durch eine Versicherung mit annuitätisch fallendem Verlauf besichert werden. Die Versicherungssumme fällt angepasst an den Verlauf des Darlehens, die monatliche Belastung ist dadurch geringer als bei einer konstanten Versicherungssumme.

Klare Abgrenzung, günstige Beiträge

Entgegen vieler anderer Versicherungsfälle ist der Leistungseintritt bei der Risikolebensversicherung klar. Geleistet wird bei Tod der versicherten Person. Einzige Ausnahme: Kriegerische Handlungen und Selbstmord. Zum Glück ist der Tod vor allem in jüngeren Jahren eher selten. Daher fallen die Beiträge vergleichsweise günstig aus. Bei der Tarifauswahl kann sollte man sich daher auch primär am Preis orientieren. Zusätzliche Leistungen sollten aus meiner Sicht vernachlässigt werden. Sichern Sie die gewünschte Summe beim günstigsten Anbieter ab und achten Sie auf Raucher- und Nichtrauchertarife. Ist die Summe dennoch zu hoch, denken Sie über eine verkürzte Laufzeit oder eine sukzessive Verminderung der Versicherungssumme nach. Die Lösungsansätze der Branche lassen den erforderlichen Gestaltungsspielraum offen.

Risikoabsicherung und Altersvorsorge trennen

Am Markt gibt es nach wie vor viele Angebote, in denen die Absicherung für den Todesfall und der Aufbau einer Altersvorsorge verknüpft sind. Mehrere Gründe sprechen gegen eine solche Kombination.

Einerseits ist es selten, dass ein Anbieter gleichzeitig sowohl führend beim Aufbau von Altersvorsorge als auch bei der Absicherung für den Todesfall ist und beide Bereiche kostengünstig anbieten kann. Zum zweiten ist man bei einer Kombination beider Produkte weniger flexibel. Stellt man beispielsweise bei einem finanziellen Engpass die Zahlungen der Versicherungsbeiträge vorübergehend ein, ruht auch der Schutz für die Todesfallabsicherung. Bei getrennten Verträgen kann man die Zahlung der (kleineren) Beiträge für den Risikoschutz fortführen, um diesen Schutz weiter aufrecht zu erhalten.

Meine Empfehlung

In vielen Fällen ist eine Absicherung sinnvoll, manchmal sogar unumgänglich. Achten Sie bei der Tarifwahl in erster Linie auf den Preis, denn der Leistungsfall ist eindeutig und bei allen Anbietern identisch definiert. Ein wichtiges Kriterium für den Beitrag ist zudem die Laufzeit, da das Todesfallrisiko mit zunehmendem Alter wächst. Stellen Sie sich daher realistisch die Frage, wie lange eine Absicherung sinnvoll ist oder ob ggf. die kontinuierliche Absenkung der Versicherungssumme und damit auch des Beitrags sinnvoll sein könnte.