Vollkasko oder Teilkasko: Wann lohnt sich was?
Gesetzliche Pflicht für Autobesitzer ist nur die Haftpflichtversicherung. Hierdurch werden aber im Falle eines Unfalls lediglich die Schäden des Gegners bezahlt. Zur Absicherung des eigenen Schadens stehen Teil- und Vollkasko zur Verfügung. Doch welcher Schutz ist für wen der Richtige?
Soviel vorweg: Eine Rechenformel gibt es nicht. Aber ein paar Punkte, die die Einschätzung leichter machen, ob sich der Vollkasko-Schutz für das eigene Auto (noch) lohnt oder ob der Schutz durch die Teilkaskovariante sinnvoller ist.
Die Teilkaskoversicherung deckt den Diebstahl des Fahrzeugs, Teildiebstahl sowie Brand- und Explosionsschäden. Darüber hinaus sind Wildschäden und Elementarschäden, die durch Einwirkung von Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung entstehen, in der Police eingeschlossen. Außerdem sind Schäden durch Kurzschluss und Glasbruch mit abgesichert. Teilkasko wird meistens mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Die Vollkasko-Variante schließt in der Regel die Leistungen der Teilkasko mit ein. Sie schützt zudem auch vor den finanziellen Folgen bei Vandalismus. Der größte Unterschied besteht jedoch darin, dass auch die Schäden übernommen werden, die selbst verursacht wurden. Außerdem tritt sie auch bei Unfallflucht des Gegners ein. Sie leistet ebenfalls, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder nicht haftbar gemacht werden kann (z. B. deliktunfähige Kinder bis zum 10. Lebensjahr). Als Selbstbeteiligung werden meistens 300 bis 500 Euro pro Schadensfall vereinbart.
Da die Vollkaskoversicherung den deutlich größeren Leistungsumfang bietet, ist sie natürlich auch teurer. Entscheidend bei der Beurteilung ist jedoch die Höhe des Prämienunterschieds. Darüber hinaus sollte man sich die Frage stellen, ob die finanziellen Reserven ausreichen, um den Totalausfall des Autos abzufangen. Wer auf sein Auto (z. B. beruflich) angewiesen ist, einen größeren Schaden aber nicht selbst tragen kann, sollte beim Vollkaskoschutz nicht sparen.
Im Unterschied zur Vollkasko gibt es beim Teilkaskoschutz keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Höhe der Prämie richtet sich allein nach der Typenklasse des Fahrzeuges. Bei Versicherten mit hohem Schadenfreiheitsrabatt kann der Fall eintreten, dass eine Vollkaskoversicherung kaum teurer als die Teilkaskoversicherung ist. Begünstigt wird dies ggf. noch durch das Alter des Fahrers, Laufleistung oder Garagenstellplatz.
Pauschal gilt: Solange ein Fahrzeug neu oder nur wenige Jahre alt ist, lohnt sich der Vollkasko-Schutz eigentlich immer. Auch für einen Wagen, der finanziert oder geleast ist, sollte man nicht auf eine Vollkaskoversicherung verzichten. Ist der Beitrag zu hoch, kann man ihn durch eine höhere Selbstbeteiligung absenken. Für eine subjektive Beurteilung sollte man die Kosten der Versicherung mit dem Restwert des Fahrzeuges ins Verhältnis setzen. Je geringer der Restwert, desto mehr sollte man die Rundum-Absicherung hinterfragen.
Ein Wechsel der KFZ-Versicherung ist jedes Jahr fristgerecht bis zum 30. November mit Wirkung zum Jahreswechsel möglich. Zieht man einen Wechsel in Betracht, sollte man hierbei auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen beachten. Die Versicherungsprämie sollte nicht der alleinige Grund für einen KFZ-Wechsel sein. Unter Umständen ist die alte Gesellschaft übrigens auch bereit, die Prämie zu senken, sobald man ein entsprechendes Gegenangebot vorlegt.
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